Halbzeitbilanz

Der Regionalverband Ruhr verzettelt sich häufig: RVR muss effizienter arbeiten und seine Kernaufgaben erledigen!

Die FDP-Fraktion im Ruhrparlament betreut verschiedene inhaltliche Aufgabenfelder. Dem kommt sie mit großem Engagement nach. Welche Bereiche das beispielsweise sind, erfuhren die liberalen Teilnehmer bei einer Bilanzveranstaltung im Plenarsaal des Ruhrparlaments in Essen.

Ein Auge auf die Tochterunternehmen und Gesellschaften des RVR wirft Wilhelm Bies für uns. Im Wirtschaftsausschuss steht als größte Beteiligung die Unternehmensgruppe der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) unter Begutachtung. Sie steht wirtschaftlich gut da und sorgt jährlich für Ausschüttungen an den RVR-Haushalt.

Das sieht anders bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh (FMR) aus. Unter ihrem Dach sind u. a. die Revierparks mit Ihren teilweise nicht ganz funktionierenden Schwimmbädern zu finden. Die Revierparks weisen zwar einen ausgeglichenen Haushalt auf. Das ist aber den großen Subventionen aus dem RVR zu verdanken. Der Verband fängt faktisch das Defizit vor Ort auf. Das liberale Credo "Privat vor Staat" gehört nicht unbedingt zur DNA des RVR. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des RVR (BMR – Business Metropole Ruhr GmbH) soll ferner die Aktivitäten der städtischen Wirtschaftsförderer koordinieren. Bei der Standortpflege und -werbung, aber auch bei der Fokussierung auf manche Zukunftssektoren wie die Koordinierung der Wasserstoffproduktion, erscheinen die Aufgaben abstrakt und die Ergebnisse bisher überschaubar.

 

Andreas Mersch, der für uns im Bildungs- und Digitalisierungsausschuss arbeitet, zieht für seinen Bereich eine ähnliche Bilanz. Und hier kritisiert er auch, dass sich der RVR Aufgaben kreiert und Bereiche betreut, die eigentlich nicht die seinen sind. Ein Beispiel ist der Bildungsbericht Ruhr. Er wird seit einigen Jahren regelmäßig - gegen die Stimmen der FDP - in Auftrag gegeben. Doch weder in den Städten noch beim Land stehen die Ergebnisse des Berichts hoch im Kurs. In der Regel wird er nicht wahrgenommen und dem RVR auch keine Kompetenz auf diesem Gebiet zugesprochen.

Das gilt auch für Kooperationen bei der Digitalisierung. Grundsätzlich begrüßt Andreas Mersch Gedankenspiele für eine Bestandsaufnahme seitens des RVR. Realität ist aber, dass zwar vereinzelt Städte kooperieren (wie z. B. BOT mit GE und RE), aber nicht über den RVR. Doch die Frage nach einem Zeitplan wurde im Ausschuss mit Plänen für Ende des kommenden Jahres beantwortet. Dann ist der Zug aber längst abgefahren, ist sich Mersch sicher.

 

Im Ausschuss für Kultur und Sport (sowie Vielfalt) vertritt Felix Haltt die FDP-Fraktion des Ruhrparlaments. 2010, das Jahr der Kulturhauptstadt, wirkt immer noch positiv nach. Die Trägergesellschaft Kultur Ruhr GmbH ist Basis der Ruhr-Triennale. Der RVR verheddert sich heute oft im Kleinklein von Förderungen. Dennoch gelingt ihm im Großen und Ganzen die Vermarktung der Kultur- und Sportmetropole Ruhr.

Die ExtraSchicht, die Route der Industriekultur, aber auch der Tag der Trinkhallen oder auch der Literaturpreis Ruhr, sind feste Größen. Und beim Sport nicht zu vergessen, die Ruhr-Games, die 2025 z. B. mit den FISU World University Games 2025 vom 16. bis 27. Juli 2025 zusammenfallen. Mit Rhine-Ruhr 2025 wird zum ersten Mal eine ganze Region Gastgeberin.

 

Ein wichtiges Gremium ist der Planungsausschuss. Dort vertritt uns der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Boos. Zentrales Thema ist dort freilich der Regionalplan Ruhr, der im Herbst 2023 vom Ruhrparlament beschlossen wird. Er ist ein Zukunftsplan für die Metropole mit einem Planungshorizont von 20 Jahren. Er ist nicht nur ein formaler Plan, sondern auch ein Stück Planungsphilosophie. Seit 1966 wird damit zum ersten Mal wieder ein Regionalplan bestehen, der nicht in den drei Bezirksregierungen entschieden, sondern von der Institution des Ruhrgebiets - dem RVR mit seinem direktgewählten Parlament - beschlossen wird. Der Plan wird die regionale Raumentwicklung steuern und soll Raumnutzungskonflikte (Ansprüche der Städte, des Umweltschutzes, der Wirtschaft) lösen helfen. Er weist einen Pfad planerischer Abwägung. Der Regionalplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen. 1 Zentimeter im Plan stellen 500 Meter in der Realität dar.

Voraussichtlich werden schon 2024 die ersten Änderungen für die Windenergie notwendig sein. Auf der Basis der Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) muss der Ausbau der erneuerbaren Energien eingeplant werden. Thomas Boos sieht eine problematische Herausforderung darin, dass der RVR den Nachweis für 2.036 ha Windenergie Vorranggebiete schaffen muss. Es sollen beispielsweise keine Höhenbeschränkungen für Windenergieanlagen mehr gelten und die Nutzung in Waldgebieten ausgebaut werden. Ablehnung in der Bevölkerung und umfangreiche Maßnahmen für die technische Infrastruktur werden kontroverse Punkte der zukünftigen Diskussionen sein.